WählerInnen, die
voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen und
deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben können, haben Anspruch auf Ausstellung
einer Wahlkarte. Derzeit ist eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und EU-Wahlen möglich