Rattenbekämpfung in Retzbach

Wanderratte

Wanderratte ©Gemeinde Retzbach

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger !


Ab 13.11.2023 wird ein Mitarbeiter der Firma Michael Singer, 2483 Ebreichsdorf, alle Objekte (Häuser) unserer Gemeinde besuchen und die angeordnete Rattenbekämpfung durchführen.

Da in den letzten Monaten vermehrt das Auftreten von Ratten gemeldet wurde, hat der Gemeinderat eine neuerliche Rattenbekämpfung beschlossen.

Dadurch ist jeder Liegenschaftseigentümer verpflichtet, in jedem Objekt an geeigneten Stellen Bekämpfungsmittel auslegen zu lassen. 

Auch in Objekten, wo derzeit keine Ratten beobachtet werden, muss im Interesse des vollen Erfolges eine Bekämpfung erfolgen.

Helfen Sie bitte mit, für die Bekämpfungsmittel einen geeigneten Platz zu finden.


Durch freie Futterstellen für Haustiere, unsachgemäße Kompostierung und Entsorgung von Speiseresten über das WC im Kanal, werden ideale Lebensbedingungen für Ratten geschaffen.

Die zur Bekämpfung verwendeten Ködermaterialien enthalten blutgerinnungshemmende Mittel, welche für Menschen und Haustiere minder gefährlich sind. Trotzdem müssen die ausgelegten Bekämpfungsmittel vor dem Zugriff von Kindern und der Aufnahme von Haustieren geschützt werden. 

Aufgefundene tote Ratten und Mäuse müssen sofort eingesammelt und im Restmüllbehälter entsorgt werden.

Bedenken Sie bitte, welche gefährliche Krankheiten (Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Schweinepest, Weil‘sche-Krankheit usw.) durch Ratten bei verstärktem Auftreten übertragen werden können. Abgesehen davon, verursachen Ratten durch ihre Wühl- und Nagetätigkeit an Gebäuden, Kanalanlagen, an Lebens- und Futtermittelvorräten usw. enormen Schaden.

Haben Sie bitte Verständnis für die angeordnete Rattenbekämpfung und betrachten Sie diese Aktion als wichtigen Akt einer verantwortungsbewussten Gesundheitsvorsorge, vorbeugenden Seuchenbekämpfung und gesetzlichen Hygienemaßnahme.

07.11.2023