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Nächtigungstaxe ab 1.1.2019 Neu: Ortsklasse II
pro Nächtigung € 1,10
Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage ist die Summe der im zweit vorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Z 1 Umsatzsteuergesetz1994.
Interessentenbeitrag:
Interessensbeiträge werden in der Gemeinde Retzbach der Ortsklasse II erhoben, daher ist die Abgabenpflicht auf die tourismusintensiven Abgabengruppen A,B,C u. D beschränkt.
Der Freibetrag beträgt € 150.000,--. Die Höchstbemessungsgrundlage beträgt € 1.000.000,--.
Nächtigungstaxe (195 KB) - .PDF