Nächtigungstaxe

Zuständig

Nächtigungstaxe ab 1.1.2023 Neu: Ortsklasse II

pro Nächtigung € 2,50

Berechnungsgrundlage 

Die Berechnungsgrundlage ist die Summe der im zweit vorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Z 1 Umsatzsteuergesetz1994.

 

 

 

 

 

 

Nächtigungstaxe 2024 (147 KB) - .PDF