Hinweis zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Wappen

©Gemeinde Retzbach

Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist. 

Bitte beachten Sie diese gesetzliche Regelung, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme! 

Wir wünschen Ihnen eine sichere und schöne Silvesterzeit.

23.12.2024