Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für Gemeinden. Der Fokus liegt auf der Energieeinsparungen bei öffentlich genutzten Gebäuden. 

Rechtlicher Hintergrund

Das Europäische Klimagesetz sieht vor, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Ein Zwischenziel auf dem Weg dorthin ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent. Im Rahmen des sogenannten Pakets "Fit für 55" werden eine Reihe von EU-Rechtsvorschriften neu auf den Weg gebracht oder bestehende Rechtsvorschriften überarbeitet, um sie mit dem ambitionierteren Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Teil des Paketes ist auch die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III). (Quelle: www.bmwet.gv.at)

Gebäudeinventar - Retzbach 2025, gem. Art 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 

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07.10.2025