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Tipps bei Film- und Video-Aufnahmen mit Drohnen
Immer mehr Privatpersonen machen mit ihren Drohnen auch Foto- und Videoaufnahmen und wollen diese im Anschluss im Internet herzeigen. Laut Dr. Kaltenegger ist dies rechtlich ebenfalls ein heikles Thema: „Luft- und Landschaftsaufnahmen sind grundsätzlich gestattet, sofern keine Personen erkennbar sind. Sind allerdings Personen erkennbar, ist eine Veröffentlichung – zum Beispiel auf Social Media – nicht gestattet. Aufnahmen, die in die Privatsphäre von Personen eingreifen, sind generell verboten.“
Für alle Drohnen mit Kamera besteht Versicherungspflicht. Gleiches gilt für Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht, unabhängig davon, ob sie eine Kamera haben. Wer Drohnen über 250 Gramm steuern will, muss bei der Austro Control zusätzlich noch einen Onlinekurs, inklusive Test, absolvieren. Die Austro Control vergibt dann auch gleich eine Registrierungsnummer, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss, ähnlich wie bei einem Autokennzeichen.
Anbei die wichtigsten Regeln für die einzelnen Drohnen kompakt zusammengefasst:
Regeln nach Gewichtsklasse
Drohnen unter 250 Gramm (ohne Kamera)
- Keine Ausbildung vorgeschrieben (aber empfohlen)
- Keine Registrierung notwendig
- Versicherung empfohlen
- Maximale Flughöhe: 120 Meter
- Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
Drohnen unter 250 Gramm (mit Kamera)
- Keine Ausbildung vorgeschrieben (aber empfohlen)
- Registrierung erforderlich!
- Versicherung erforderlich!
- Maximale Flughöhe: 120 Meter
- Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
Drohnen von 250 bis 900 Gramm
- Onlinekurs mit Test bei der Austro Control verpflichtend (kostenlos)!
- Registrierung erforderlich!
- Versicherung erforderlich!
- Maximale Flughöhe: 120 Meter
- Flug über Menschen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen
Von: Kommunalnet Redaktion, KFV